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Code of Conduct

KODEX

Code Of Conduct

Die Majursa UG (haftungsbeschränkt) und die Marke PORZELINA® produzieren und vertreiben hochwertige Porzellanprodukte unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Fairness. Dieser Kodex ist die Basis unserer Geschäftsprozesse und Entscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, sowohl im In- als auch Ausland. Alle unsere Geschäftsprozesse von der Gründung bis zum versandfertigen Produkt finden auch zukünftig in Europa statt. Da wir aktuell ausschließlich mit deutschen Unternehmen zusammenarbeiten, sowohl für die direkte Produktion (Porzellanmanufakturen, Verpackungsproduktionen) als auch im Fall unserer Zulieferer (Fremdprodukte wie Gleit- oder Effektgele), sind von Grund auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch und Umwelt bereis gesichert.

Unser Ziel ist es, auch langfristig gesehen gemeinsam mit allen Geschäftspartnerschaften im Zuge unserer Arbeit den Prinzipien dieses Code of Conducts zu folgen und uns darüber hinaus kontinuierlich zu verbessern. Das bedeutet vor allem bei internationaler Zusammenarbeit, dass falls lokale Gesetze einen niedrigeren Standard aufweisen, wir jedoch weiterhin nach unserem Kodex zugunsten von Menschenrechten und Umweltstandards handeln. Dementsprechend werden wir fortlaufend die Entwicklung unserer Prozesse kontrollieren.

Der Verhaltenskodex bei Porzelina

Umwelt

Wir legen großen Wert auf den Schutz und die Erhaltung der Umwelt. Wir und unsere Geschäftspartnerschaften halten uns an die jeweils lokal geltenden Umweltschutzbestimmungen oder übertreffen diese. Gleichzeitig verpflichten wir uns, kontinuierlich an der Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu arbeiten. Bei der Wahl von Geschäftspartnerschaften geben wir denjenigen den Vorzug, die unsere Werte und Umweltziele teilen oder übertreffen. Details zu unseren Umweltaspekten findest Du hier.

Keine Kinderarbeit

Wir produzieren in Deutschland und nutzen keine Art der Kinderarbeit. Unsere Mitarbeitenden dürfen niemals jünger als 16 Jahre sein. Ist das Pflichtalter für eine Beschäftigung der örtlichen Rechtsvorschriften höher als 16 Jahre, gilt dementsprechend das höhere Alter. Außerdem dürfen minderjährige Arbeitnehmende keine Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden. Auch unsere Geschäftspartner müssen die Gesetze und Vorschriften für die Beschäftigung junger Arbeitnehmender einhalten.

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Keine Zwangsarbeit

Wir tolerieren keine Sklaverei, Häftlings-, Zwangs- oder Pflichtarbeit (gemäß der Definition der IAO-Übereinkommen 29 und 105). Arbeiter:innen dürfen nur auf freiwilliger Basis beschäftigt werden. Unseren Arbeitnehmenden darf keine Form von physischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz drohen oder angedroht werden. Praktiken, wie die Beschlagnahmung oder Einbehaltung von Ausweispapieren oder anderen wertvollen Gegenständen, sind verboten.

Gesundheit und Sicherheit 

Alle Arbeitnehmenden müssen in einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld arbeiten. Die aktuellen Gesundheits- und Sicherheit-Standards am Arbeitsplatz müssen eingehalten werden. Die Arbeitgebenden müssen benötigte Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen und ihre Arbeitnehmenden im Umgang mit ihnen schulen. Der Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und Trinkwasser ist eine Grundvoraussetzung für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung.

Gewaltfreie Arbeit

Psychische Gesundheit gehört ebenso zur Sicherheit am Arbeitsplatz und ist ein maßgeblicher Faktor für ein gutes Leben. Dazu gehört auch die Vermeidung von psychischer Gewalt. Durch Schulungen werden mögliche Defizite und Konfliktpotentiale minimiert. Porzelina stellt außerdem einen Leitfaden für gewaltfreie Kommunikation zur Verfügung.

 

Keine Diskriminierung

Wir tolerieren keine Form von Diskriminierung. Jeder Einstellungs- und Entlassungsprozesses sowie die Gehaltspolitik stehen immer unter dem Prinzip der Gleichstellung. Alle Personalentscheidungen müssen objektiv getroffen werden – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Defiziten oder Behinderungen. Arbeitnehmende dürfen niemals aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft diskriminiert werden.

Sexualität

Wir urteilen nicht über sexuelle Vorlieben, solange sie im Einklang mit Gesetz und Konsens stehen. Jeder Mensch ist dazu berechtigt sich unter diesen Voraussetzungen frei zu entfalten, genauso wie jeder Mensch dazu verpflichtet ist die persönlichen Grenzen anderer zu respektieren. Wie auch mit allen anderen sensiblen Informationen gehen wir mit diesen persönlichen Informationen vertraulich um.

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Unsere Mitarbeitenden und die unserer Geschäftspartnerschaften haben das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Alle Mitarbeitenden dürfen einer Arbeitnehmerorganisation ihrer Wahl beitreten oder eine solche gründen und Tarifverhandlungen führen, ohne dass sie dadurch negative Konsequenzen befürchten müssen. In Ländern, in denen das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, dürfen die Arbeitnehmenden ihre eigene Vertretung wählen und an Verhandlungen teilnehmen.

 

Arbeitsstunden

Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen oder im Falle einer Abweichung zugunsten der Arbeitnehmenden ausfallen. Überstunden dürfen nur freiwillig geleistet werden, dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und dürfen nicht regelmäßig verlangt werden.

Lebenshaltungskosten

Die Löhne, die für eine übliche Arbeitswoche gezahlt werden, müssen den gesetzlichen oder branchenüblichen Mindestanforderungen entsprechen und ausreichen, um die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmenden zu befriedigen. Lohnabzüge für disziplinarische Maßnahmen sind nicht zulässig. Die Arbeitnehmenden müssen angemessen und verständlich über ihren Lohn, die Lohnsätze und den Lohnzeitraum informiert werden. 

Rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis

Es dürfen keine Arbeitsverträge aufgesetzt werden, die die Gesetze des entsprechenden Landes umgehen. Außerdem dürfen keine Lehrlinge oder Praktikant:innen eingestellt werden, wenn nicht die Absicht besteht, sie anzuleiten, ihnen Fähigkeiten zu übermitteln oder sie langfristig zu übernehmen. Wir bieten unseren Arbeitnehmenden die Option, an Weiterbildungsprogrammen teilzunehmen.

Ethik

Unethisches Verhalten in jeder Form werden nicht geduldet. Alle, die von Korruption oder dem Versuch von Korruption wissen, sind verpflichtet, ihre Vorgesetzten oder die zuständigen Behörden zu informieren. 

 

Transparenz

Für uns spielt Transparenz eine wichtige Rolle. Alle Lieferanten, einschließlich Fertigungs- und Materiallieferanten, müssen ihre Produktionsstandorte und -details mit uns teilen. Die Lieferanten müssen uns über den Einsatz von Unterauftragnehmern informieren. Zulieferer müssen sicherstellen, dass die Subunternehmer auf unseren Code of Conducts aufmerksam gemacht werden und sich daran halten können.

 

Umsetzung und Kontrolle des Code of Conducts 

Für uns ist es wichtig, dass sich die Prinzipien unseres Code of Conducts auf allen Ebenen und in allen Bereichen umgesetzt werden. Wir werden die Standards des Code of Conducts regelmäßig prüfen und gegebenenfalls unangekündigte Tests durchführen. 

 

Sollten Bedenken oder Kenntnisse über Verstöße gegen diesen Kodex aufkommen bitten wir um Kontaktaufnahme – auf Wunsch gerne auch anonym: info[at]porzelina.de

Alternativ steht hier ein Formular zur Verfügung:

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